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Bangladesch: Diplomaten die nach Bangladesch entsandt werden oder solche, die dem Land einen offiziellen Besuch abstatten möchten, benötigen ein Diplomatenvisum. Hierfür ist es erforderlich, dass eine Verbalnote des zuständigen Außenministeriums bzw. der zuständigen Botschaft vorgelegt wird.
Mitglieder von Regierungsdelegationen erhalten eine Official Visa nach Vorlage eines entsprechenden Schreibens des zuständigen Außenministeriums.
Für ein Touristenvisum ist eine Selbstauskunft, eine Kopie der Flugbuchung und eine unterschriebene Einladung oder eine Hotelreservierung aus Bangladesch erforderlich. In bestimmten Fällen wird die persönliche Vorsprache verlangt.
Zur Beantragung des Geschäftsvisums ist ein Emfehlungsschreiben des entsendenden Unternehmens, ein Empfehlungsschreiben der örtlichen Handelskammer sowie ein Einladungsschreiben des Unternehmens aus Bangladesch erforderlich.
Investoren benötigen ein Investoren-Zertifikat des Board of Investment (BOI) oder von der Bangladesh Export Processing Zone Authority (BEPZA).
Die Konsulargebühren werden individuell bestimmt und richten sich zumeist danach, was die Konsulate des Heimatlandes des Antragstellers von einem Bürger der Volksrepublik Bangladesch für ein entsprechendes Visum verlangen. (S. Antragsformulare!)
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